Sportbetrieb in Rheinhessen bis 19.04. 2020 untersagt

Durch Allgemeinverfügungen haben die Landkreise Mainz-Bingen (Allgemeinverfügung) und Alzey-Worms  (Allgemeinverfügung) vom 17.03. 2020 bis 19.04. 2020 wegen der Corona-Krise angeordnet, dass für den Publikumsverkehr der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen und ähnlichen Einrichtungen zu schließen ist. Verboten sind daher auch Zusammenkünfte in Vereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Wir bitten um Beachtung, weil Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet werden.

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