Startrechtwechsel zum 01.01. 2021

04.10.2021 | LV Rheinhessen |P. Blaschke

Die Wechselfrist läuft vom 1. Oktober bis zum 30. November eines jeden Jahres. Nur innerhalb dieser Zeit können Athleten ohne Sperre den Verein wechseln. Aber auch LG-Änderungen (Eintritt und Austritt von Stammvereinen, Namensänderungen) oder die Bildung von “Startgemeinschaften” ist an diesen Zeitraum gebunden.

Die Bearbeitung der Wechsel und Änderungen erfolgt erst nach Ende der Wechselfrist.

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