8. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP gilt ab dem 27. Mai Weitere Wiederaufnahme des Freizeit- und Breitensports möglich

25.05.2020|LSB Rheinland-Pfalz

Weiteres Aufatmen bei den mehr als 6.000 Sportvereinen in Rheinland-Pfalz. Die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung ermöglicht ab dem 27. Mai weitere Öffnung im Trainingsbetrieb von Individual- wie Mannschaftssportarten im Freizeit- und Breitensport. Der Stufenplan “Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz” sieht in den nächsten Wochen schrittweise weitere Lockerungen vor. Weiterhin gilt stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften – DOSB-Leitplanken und Konzepte der Spitzensportverbände liefern hier Hilfestellungen für den Vereinssport. Zudem hat die Landesregierung eigene Hygienekonzepte für den Sport bereitgestellt.

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