Anträge auf Startrechtswechsel

30.09.2020|LVR|Paul Blaschke

Ab dem 1. Oktober 2020 können Startrechtswechsel zum 01. Januar 2021 beantragt werden. Der 30. November 2020 ist aber der Schlusstermin für alle Athleten, die zum Jahresende den Verein und das Startrecht wechseln und eine Startberechtigung für einen neuen Verein erwerben möchten. Bis zu diesem Stichtag (24.00 Uhr) muss in der Geschäftsstelle des Leichtathletik-Verbandes Rheinhessen der schriftliche Antrag  (DLV-Vordruck 2.75) vom neuen Verein zum Wechsel des Startrechts vorliegen.

Bei fristgerechter Einreichung des Antrages wird das neue Startrecht (frühestens) zum 01. Januar 2021 erteilt.

Ebenfalls zum 30.11.2020 muss die Gründung, Auflösung, Beibehaltung und Änderung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) oder einer Startgemeinschaft (StG) jeweils neu beantragt werden.

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