Fusionsgespräche der rheinland-pfälzischen Leichtathletikverbände ausgesetzt

29.01.2021 | LVRheinhessen | Paul Blaschke

Der Leichtathletik-Verband Pfalz (LVP) hat sich aus den Gesprächen zur geplanten Fusion der drei rheinland-pfälzischen Leichtathletik-Verbände zurückgezogen. Das Präsidium und der Verbandsrat des LVP haben im Januar in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen, sich derzeit nicht weiter an den Verhandlungen zur geplanten Fusion der Leichtathletik-Verbände zu beteiligen. Dies teilte der LVP am 15. Januar den Leichtathletik Verbänden Rheinland und Rheinhessen in einem Schreiben mit. Der Präsident des Leichtathletik-Verbands Pfalz, Joachim Tremmel, war Anfang Januar 2021 zurückgetreten. Eine mögliche Fusion wurde seit 2016 verhandelt, sie sollte am 1. Januar 2022 vollzogen werden.

Der Leichtathletik-Verband Rheinhessen (LVR) bedauert das Scheitern der Fusionsbemühungen. Ziel der Fusion war, die Strukturen in der rheinland-pfälzischen Leichtathletik effizienter, kostengünstiger und näher an den Interessen der Athletinnen und Athleten sowie den leichtathletiktreibenden Vereinen zu gestalten.

Unberührt vom Ende der Fusionsgespräche haben die drei Leichtathletik-Verbände in einer Videokonferenz am 21.01. 2021 vereinbart, dass die Zusammenarbeit in der ARGE LAVRLP (Arbeitsgemeinschaft der Leichtathletik-Verbände in Rheinland-Pfalz) fortgesetzt wird. Die notwendigen Abstimmungen insbesondere in den Bereichen Leistungssport und Wettkampforganisation werden von allen drei Verbänden weiterhin in der ARGE vorgenommen. Die Mitgliedsvereine werden sich in diesem Bereich auch zukünftig auf eine gute Kooperation der drei Landesverbände verlassen können. Zudem fungiert die ARGE weiterhin als gemeinsamer Ansprechpartner für den Landessportbund Rheinland-Pfalz. Aktuell hat der LV Rheinland den Vorsitz in der ARGE, ab 2022 wird turnusgemäß der LV Pfalz übernehmen.

Was das Scheitern der Fusion für Organisation und Struktur des LV Rheinhessen bedeutet, wird das Präsidium in seiner nächsten Sitzung beraten und zunächst dem Verbandsrat hierzu seine Vorstellungen unterbreiten.

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