LV Rheinhessen setzt sämtliche Meisterschaften im Mai 2020 aus

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Krise sind durch die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (3.CoBeLVO) vom 23. 03.2020 bis zunächst 19.04. 2020 sämtliche Sportanlagen in Rheinland-Pfalz geschlossen und Sportveranstaltungen untersagt.

Auch für den Leichtathletik-Verband Rheinhessen e.V. (LVR) hat die Eindämmung des Corona-Virus oberste Priorität, er trägt für das Wohlergehen und die Sicherheit seiner Sportler, Mitarbeiter/-innen/Kampfrichter/-innen und im weitesten Sinne auch deren Angehörigen Verantwortung. Sämtliche Veranstaltungen im März und April wurden bereits abgesagt.

Weil aber die weitere Entwicklung der Pandemie nicht einzuschätzen und daher fraglich ist, ob nach dem 20.04. 2020 überhaupt ein geregelter Trainings- und Wettkampfbetrieb auf absehbare Zeit möglich ist, hat das Präsidium des LVR am 31.03. 2020 beschlossen:

  1. Sämtliche im Mai 2020 in Rheinhessen terminierten Meisterschaften werden ausgesetzt. Das betrifft
  • LVR/LRP Langstaffeln am 01.05. 2020 in Mainz/TSV Schott
  • LVR M/F/U20-U14 am 16.05. 2020 in Mainz/TSV Schott
  • LVR Stabhochsprung am 20.05. 2020 in Oppenheim/LG Rheinfront
  • LRP Rheinland-Pfalz U20/U16 am 23.05. 2020 in Saulheim/TuS Saulheim (in Abstimmung mit den Landesverbänden Rheinland und Pfalz)

Hinsichtlich der Meisterschaften nach dem 01.06. 2020 beobachtet der LVR die Lage weiter.

Eine Aussage darüber, ob und ggffls. wann eine Nachholung der Meisterschaften im Jahr 2020 erfolgen kann, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

2. Auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden:

  • sämtliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für alle Bereiche (Trainer, Kampfrichter, Seltec-Schulungen etc.)
  • Sämtliche Sitzungen und Tagungen (Ausnahme: Durchführung als Telefon- oder Videokonferenzen)
  • sämtliche Kadertrainingsmaßnahmen (Landeskader)

Das Präsidium des LVR empfiehlt allen seinen Mitgliedsvereinen dringend, diese Maßnahmen für ihre Bereiche ebenfalls umzusetzen bzw. davon abweichend nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die örtlich zuständigen Behörden zu handeln.

Wir verweisen dazu auf die aktuellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de), des DOSB (www.dosb.de) und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz (www.lsb-rlp.de).

Das Präsidium des LVR wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und seine Hinweise und Vorgaben ggffls. aktualisieren.

 

 

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