Ohne Mitgliederversammlung keine Erhöhung der Mindestmitgliedsbeiträge?

13.01.2021 | SBRheinhessen | Ulla Gloos

Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie bisher keine Mitgliederversammlung einberufen und somit nicht die Mitgliedsbeiträge auf die geforderten Mindestmitgliedsbeiträge von 6,00 Euro für Erwachsene und 4,00 Euro für Kinder & Jugendliche (Mitglieder bis 18 Jahre) erhöhen konnten, können ebenfalls einen Zuschussantrag über www.sportportal-rheinhessen.de beantragen und diesen mit den entsprechenden Unterschriften bis 31.03.2021 einreichen. Eine Auszahlung der Zuschüsse erfolgt bei diesen Vereinen jedoch erst, wenn der Beschluss über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge, rückwirkend zum 01.01.2021 dem jeweiligen Sportbund durch das Protokoll der Mitgliederversammlung im Jahr 2021, vorgelegt wird.

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