Presseerklärung Arbeitsgemeinschaft der Leichtathletik-Verbände Rheinland-Pfalz: Fusionsgespräche fortgesetzt, gemeinsame Beschlüsse gefasst

15.07.2020|LVR|Paul Blaschke

Auch auf die Fusionsbemühungen der drei Leichtathletik-Verbände in Rheinland-Pfalz hat die Corona-Krise maßgeblichen Einfluss. In den Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft der Leichtathletik-Verbände (ARGE LAVRLP) am 4. und 29. Juni wurde deutlich, dass der 1. Januar 2021 als Fusionstermin nicht einzuhalten ist. Neuer angestrebter Zeitpunkt ist der 1. Januar 2022. Besprochen wurden bei dem Treffen auch Fragen der Wettkampfplanung, der Kadernominierung und die Bewerbung um das Landesleistungszentrum.

Eigentlich war der Zusammenschluss der Leichtathletik-Verbände für das kommende Jahr anvisiert. Stand heute sind aber noch einige wichtige Fragen zu klären, was sich auch bei einem Vereinsgespräch im Leichtathletik-Verband Pfalz gezeigt hat. Beim Turnus gemäß im ersten Quartal 2021 stattfindenden Verbandstag des Leichtathletik-Verbandes Pfalz soll auch über ein Mandat für die Vereine entschieden werden, die zu einer möglichen Gründungsversammlung eines fusionierten Verbandes entsendet werden. Bis zu diesem Termin sollen alle Entwürfe zur Satzung und den Ordnungen sowie ein Finanzplan vorliegen. Die Gründungsversammlung könnte dann im zweiten Quartal 2021 stattfinden.

Auch in anderen Bereichen ist die Corona-Krise eine Herausforderung für die Leichtathletik-Verbände. Bezüglich der Wettkampfplanung sind sich alle drei Verbände einig, in diesem Jahr keine Rheinland-Pfalz Meisterschaften durchzuführen. Dessen ungeachtet können Vereine bei ihrem jeweiligen Verband eine Genehmigung für stadionnahe Veranstaltungen beantragen. Unter welchen Bedingungen diese Genehmigung erteilt wird, bleibt den Verbänden überlassen.

Die Frage der Kadernominierungen wurde in den Sitzungen ebenfalls angesprochen: Aufgrund zur Zeit noch fehlender Wettkampfleistungen müssen in diesem Jahr voraussichtlich alternative Konzepte angewandt werden. Dabei soll ein abgestimmtes Formular eine einheitliche Grundlage für die Entscheider schaffen. Die Nominierungen werden von den jeweils zuständigen Mitarbeitern in den Landesverbänden und den Verbandstrainern vorbereitet und von der ARGE LAVRLP beschlossen.

 

Auch auf das weitere Vorgehen bezüglich eines Landesleistungszentrums für den Zeitraum 2021 bis 2024 besteht Einigkeit. Neben dem vom LSB gesetzten Standort Zweibrücken (auch Bundesstützpunkt) wird Mainz dem Landessportbund als gemeinsamer Vorschlag unterbreitet werden. Die Vertreter der Verbände nahmen dazu zwei beeindruckende Präsentationen für die Städte Mainz und Neuwied entgegen. Da die ARGE LAVRLP keine mehrheitliche, sondern laut ARGE-Vertrag nur einstimmige Entscheidungen trifft, war es besonders wichtig, aufgrund vorher vom LSB festgelegten und den Kandidaten bekannten Kriterien anhand eines Auswertungsbogen sowie einer dazugehörigen Bewertungsgrundlage zu entscheiden. Hierdurch ist es möglich geworden, ein sehr stark objektivierbares Verfahren dem Ergebnis der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen. Von 583 möglichen Punkten hat Mainz 477 und Neuwied 471 Punkte erhalten.

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